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Unternehmen teilweise verkaufen: Liquidität realisieren und am zweiten Exit beteiligt bleiben

Beim Teilverkauf verkauft der Unternehmer nur einen Teil seiner Beteiligung. Er realisiert damit Liquidität, bleibt aber am Unternehmen und an einer möglichen weiteren Wertsteigerung beteiligt. Entscheidend ist deshalb nicht nur der heutige Kaufpreis, sondern die Kombination aus Secondary-Erlös, verbleibender Beteiligung, Governance und künftigem Exit.

Aktualisiert am 13. August 2026

Beim Teilverkauf verkauft der Unternehmer nur einen Teil seiner Beteiligung. Er realisiert damit Liquidität, bleibt aber am Unternehmen und an einer möglichen weiteren Wertsteigerung beteiligt. Entscheidend ist deshalb nicht nur der heutige Kaufpreis, sondern die Kombination aus Secondary-Erlös, verbleibender Beteiligung, Governance und künftigem Exit.

Warum verkaufen Unternehmer nur einen Teil?

Die Motive für einen Teilverkauf sind vielfältig. Die folgende Übersicht zeigt typische Situationen, in denen ein Teilverkauf statt eines vollständigen Exits gewählt wird:

  • Private Liquidität realisieren
  • Risikodiversifikation
  • Wachstumsinvestor einbinden
  • Strategischen Partner einbinden
  • Nachfolge vorbereiten
  • Private-Equity-Einstieg
  • Founder Liquidity
  • Vorbereitung eines späteren vollständigen Exits

Wie viel verkaufen – wie viel behalten?

Die Aufteilung zwischen verkauftem und behaltenem Anteil ist eine wirtschaftliche Entscheidung mit Governance-Folgen. Die folgende Matrix zeigt typische Konstellationen – ohne marktübliche Prozentangaben, da die konkrete Aufteilung einzelfallabhängig ist.

Ziel Verkaufter Anteil Verbleibende Rolle Governance-Bedeutung Exit-Perspektive
Private Liquidität Teil der Bestandsanteile Bleibt operativ und anteilseignerisch Hoch – weiterhin Geschäftsführer Späterer vollständiger Exit möglich
Risikodiversifikation Minderheit Behält Mehrheit Vollzug aller Entscheidungen Volle Exit-Option verbleibend
Wachstumsinvestor Minderheit oder Schwellenbeteiligung Führt weiter, Partner mitberatend Informations- und Zustimmungsrechte des Investors Gemeinsamer Exit in der Folge
Strategischer Partner Minderheit Kooperationsorientiert Informationszugang, ggf. Reserved Matters Option auf späteren Erwerb weiterer Anteile
PE-Einstieg Mehrheit oder significante Minderheit Rollover, ggf. operative Verbleib Sponsor-gesteuerte Governance Sponsor-Exit nach Holding-Periode
Nachfolgevorbereitung Stufenweise Übertragung Begleitete Übergabe Schrittweise Übergabe von Rechten Vollständiger Exit am Ende der Stufe

Secondary, Primary oder Kombination?

Die Cashflow-Richtung entscheidet darüber, wer vom Teilverkauf wirtschaftlich profitiert. Drei Grundformen sind zu unterscheiden:

Secondary

Geldfluss: Geld an den Verkäufer

Verkäufer realisiert Liquidität aus Bestandsanteilen

Fokus: Persönliche Liquidität und Restbeteiligung

Primary

Geldfluss: Geld an die Gesellschaft

Gesellschaft erhält Wachstumskapital

Fokus: Unternehmenswachstum, keine Liquidität für Verkäufer

Kombination

Geldfluss: Teil an Verkäufer, Teil an Gesellschaft

Liquidität plus Wachstumskapital

Fokus: Gleichzeitige Realisierung und Stärkung der Gesellschaft

Allgemeine gesellschaftsrechtliche Details – Vorkaufsrechte, ROFR, Zustimmungserfordernisse, Stimmrechte und Shareholders' Agreement – werden im Beitrag zum Beteiligungsverkauf vertieft und hier nicht dupliziert.

Der zweite Exit ist Teil des ersten Deals

Wer nur einen Teil verkauft, muss den zweiten Exit bereits im ersten Deal sichern. Die folgenden Instrumente bestimmen, ob und wie die Restbeteiligung später realisierbar bleibt:

  • Tag-Along
  • Drag-Along
  • Put-Option
  • Call-Option
  • Exit-Timing
  • IPO
  • Secondary
  • Reinvestment
  • Rollover
  • Liquiditätsrechte

Die detaillierte Ausgestaltung dieser Klauseln ist Gegenstand des Beteiligungsverkaufs und wird dort behandelt. Beim Teilverkauf geht es darum, diese Instrumente so zu strukturieren, dass die Restbeteiligung später realisierbar bleibt.

Was ist die verbleibende Beteiligung wirtschaftlich wert?

Der Wert der Restbeteiligung hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die über die reine prozentuale Quote hinausgehen:

  • Kontrollrechte
  • Minderheitenschutz
  • Informationsrechte
  • Dividende
  • Verwässerung
  • Exit-Rechte
  • Käuferprofil
  • Künftiger Kapitalbedarf
  • Unternehmensentwicklung

Eine pauschale Minderheitsabschlag-Quote lässt sich nicht seriös nennen – der wirtschaftliche Wert der Restbeteiligung ergibt sich aus der konkreten Kombination dieser Faktoren.

Bleibt der Verkäufer Geschäftsführer?

Ein Teilverkauf ändert nicht automatisch die operative Rolle. Wenn der Verkäufer operativ verbleibt, müssen folgende Punkte klar geregelt werden:

  • Operative Rolle
  • Geschäftsführervertrag
  • Beirat
  • Reserved Matters
  • Management Incentive
  • Leaver
  • Wettbewerbsverbot
  • Übergangsphase

Geschäftsführervertrag, Shareholders' Agreement und Satzung müssen aufeinander abgestimmt sein. Bei Management-Beteiligungen sind Leaver-Regeln und Wettbewerbsverbot besonders prüfungsrelevant.

Teilverkauf an Private Equity

Bei einem Teilverkauf an einen Finanzinvestor sind typische Strukturelemente:

  • Rollover
  • Reinvestment
  • Management Equity
  • Sweet Equity als mögliches Modell
  • Leaver
  • Exit
  • Governance
  • Finanzierung

Sweet Equity ist nur ein mögliches Modell unter mehreren. Detaillierte Strukturen – Rollover, Reinvestment, Management Equity, Leaver, Exit-Waterfall – werden im Beitrag zur Management-Beteiligung im Private-Equity-Deal vertieft.

Teilverkauf an strategischen Partner

Ein strategischer Käufer bringt neben Kapital auch eine operative Beziehung mit. Daraus entstehen besondere Prüfpunkte:

  • Kooperation
  • Informationszugang
  • Wettbewerb
  • Exklusivität
  • IP
  • Vertrieb
  • Governance
  • Späterer Erwerb weiterer Anteile
  • Call/Put

Besonders sensibel ist der Informationszugang: ein strategischer Partner kann aus erhaltenen Informationen Wettbewerbsvorteile ziehen. Informationen sollten deshalb stufenweise und vertraulich freigegeben werden, wie im Beitrag zur Deal Readiness und Verkäufer-Due-Diligence erläutert.

Deal-Modell: vom Teilverkauf zum zweiten Exit

Das folgende Modell zeigt die typische zeitliche Struktur eines Teilverkaufs mit zweitem Exit. Konkrete Prozentwerte werden nicht als Marktstandard gesetzt, da die Aufteilung einzelfallabhängig ist.

HEUTE

100 % Unternehmer

Volle Beteiligung und Kontrolle

TEILVERKAUF

Verkäufer erhält Liquidität

Verkauf eines Teils der Anteile

VERBLEIBEND

Behält Restbeteiligung

Wirtschaftlich und ggf. operativ beteiligt

WERTSTEIGERUNGSPHASE

Unternehmen wächst weiter

Restbeteiligung partizipiert an Wertzuwachs

ZWEITER EXIT

Restbeteiligung wird realisiert

Tag/Drag/Put/Call oder Secondary

Red Flags beim Teilverkauf

Die folgende Matrix zeigt typische Warnsignale, die vor Unterzeichnung eines Teilverkaufs geprüft werden sollten.

Red Flag Mögliche Folge Erforderliche Prüfung
Fokus nur auf ersten Kaufpreis Wert der Restbeteiligung wird systematisch unterbewertet Gekaufte und verbleibende Beteiligung gemeinsam bewerten
Wert der Restbeteiligung ungeprüft Verkäufer verkauft zu günstig und behält schwächere Anteile Wirtschaftliche Werttreiber der Restbeteiligung analysieren
Kein zweiter Exit-Pfad Restbeteiligung nicht realisierbar Exit-Szenarien und Liquiditätsrechte vorab definieren
Drag ohne Schutz Verkäufer wird bei späterem Exit zu ungünstigen Konditionen mitgezogen Drag-Bedingungen und Mindestpreis prüfen
Put/Call ohne Bewertung Späterer Streit über Ausübungspreis Bewertungsmechanismus für Optionen festlegen
Künftige Verwässerung ungeklärt Restbeteiligung verliert unerwartet an Wert Anti-Dilution und Verwässerungsschutz regeln
Operative Rolle unklar Konflikt zwischen Gesellschafter- und Geschäftsführerrolle Operative Rolle und Vertrag klar definieren
Geschäftsführer- und SHA-Regeln widersprechen sich Interpretationsstreit, unkalkulierbare Pflichten Geschäftsführervertrag und Shareholders' Agreement abstimmen
Primary/Secondary verwechselt Liquiditätserwartung nicht erfüllt, Gesellschaft erhält statt Verkäufer Geld Cashflow-Richtung im LOI eindeutig definieren
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ignoriert Gesellschaft nach Teilverkauf unterfinanziert Kapitalbedarf und Primary-Komponente prüfen
Strategischer Käufer erhält sensible Informationen Wettbewerbsnachteil, IP-Gefährdung Informationszugang stufenweise und vertraulich regeln
Wettbewerbsverbot zu weit Verkäufer in operativer und wirtschaftlicher Tätigkeit blockiert Räumliche, zeitliche und sachliche Begrenzung prüfen
Leaver gefährdet Restbeteiligung Verlust oder Abwertung der Anteile beim Ausscheiden Leaver-Regeln mit Restbeteiligung abstimmen
Künftige Finanzierungspflichten ungeklärt Ungeplante Kapitalzuführungen belasten Verkäufer Finanzierungspflichten klar begrenzen
Steuerstruktur erst nach LOI geprüft Steuernachteile trotz gelungener Struktur Steuerberater vor LOI-Unterzeichnung einbinden
Mitgesellschafter-Zustimmung ungeklärt Vorkaufsrechte blockieren Teilverkauf ROFR und Zustimmungserfordernisse vorab prüfen

Teilverkauf oder allgemeiner Beteiligungsverkauf?

Teilverkauf

  • Verkäuferperspektive
  • Liquidität realisieren
  • Restbeteiligung schützen
  • Zweiter Exit sichern

Beteiligungsverkauf

  • Transaktionsstruktur
  • Mehrheit/Minderheit
  • Governance
  • Shareholders' Agreement

Die allgemeine Transaktionsstruktur, Governance-Systematik und gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung werden im Beitrag zum Beteiligungsverkauf behandelt. Hier steht die Verkäuferperspektive im Mittelpunkt.

Checkliste Teilverkauf

  • Primary, Secondary oder Kombination eindeutig definieren.
  • Wert der verkauften und der verbleibenden Beteiligung gemeinsam bewerten.
  • Zweiten Exit-Pfad (Tag/Drag/Put/Call) vorab sichern.
  • Bewertungsmechanismus für Optionen festlegen.
  • Verwässerungsschutz für Restbeteiligung regeln.
  • Operative Rolle, Geschäftsführervertrag und SHA abstimmen.
  • Leaver-Regeln mit Restbeteiligung abstimmen.
  • Finanzierungspflichten des Verkäufers klar begrenzen.
  • Informationszugang bei strategischem Käufer stufenweise regeln.
  • Wettbewerbsverbot räumlich, zeitlich und sachlich begrenzen.
  • Steuerstruktur vor LOI-Unterzeichnung prüfen.
  • Mitgesellschafter-Zustimmung und ROFR vorab klären.

Der Teilverkauf ist eng mit dem Beteiligungsverkauf, der Management-Beteiligung, der Kaufpreis- und Haftungsstruktur, der SPA-Prüfung, der Nachfolge und der Deal Readiness verknüpft. Bei fortbestehender Geschäftsführer- oder Governance-Struktur unterstützt Palmerion Corporate.

Häufige Fragen

Dr. Christopher Hahn

Autor und fachlich verantwortlich

Dr. Christopher Hahn, LL.M. (King's College London)

Rechtsanwalt, Unternehmer und Autor
Partner bei trustberg Rechtsanwälte

Dr. Christopher Hahn berät zu Unternehmensverkäufen, Beteiligungsverkäufen, Nachfolge, M&A-Transaktionen und Beteiligungsstrukturen. Bei Palmerion begleitet er die strategische Einordnung von Deal-Themen.

Profil bei trustberg Rechtsanwälte

Teilverkauf strukturieren

Palmerion prüft Secondary-Erlös, verbleibende Beteiligung, Governance und zweiten Exit als wirtschaftliches Gesamtsystem – nicht nur den ersten Kaufpreis.

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